Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Limami Medical GmbH

Stand: Dezember 2024

1. Regelungsbereich, Einbeziehung, Nebenabreden, Formerfordernisse

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für
alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Besteller.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Bestellers das Geschäft ausführen. Entgegenstehende
Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Dem
formularmäßigen Hinweis auf eigene Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.
1.4 Zukünftige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die
Vereinbarung oder den Verzicht auf die hier bestimmte Schriftform. Der Besteller hat dafür Sorge
zu tragen, dass die von ihm angegebenen Kommunikationswege erreichbar sind.


2. Vertragspartner, Mengen, Mindestbestellwert


2.1 Wir verkaufen ausschließlich an medizinisches und zahnmedizinisches bzw. zahntechnisches
Klientel wie Zahnkliniken, Zahnärzte, Zahnlabore und Apotheken für berufliche bzw. gewerbliche
Zwecke und nur in handelsüblichen Mengen.
2.2 Produkte, die der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) unterliegen, werden
ausschließlich an berechtige Vertragspartner abgegeben. Mit der Bestellung bestätigt der
Besteller, die eigene Volljährigkeit, dass die der ChemVerbotsV unterliegende Stoffe oder
Gemische ausschließlich in der gesetzlich erlaubten Weise in der Praxis verwendet werden und
die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Der ChemVerbotsV unterliegende
Produkte werden nicht weiterveräußert. Die zum bestellten Produkt bereitgestellten
Sicherheitsdatenblätter werden zur Kenntnis genommen. Vorgaben zur erlaubten Verwendung,
zum sicheren Gebrauch und Entsorgung sind entsprechend zu beachten.
2.3 Der Besteller ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
2.4 Der Mindestbestellwert beträgt € 75,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bestellungen unter
diesem Betrag werden mit einem Mindermengenzuschlag von € 6,90 zzgl. gesetzlicher MwSt.
berechnet.


3. Angebot, Vertragsschluss, Bindungsfrist, Beschaffenheit der Leistung


3.1 Die Bestellung des Bestellers stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt
zustande durch die Bestellung des Bestellers einerseits und die Annahme dieser Bestellung
durch uns oder deren Ausführung andererseits. Eine dem Besteller nach der Bestellung
zugehende Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert
lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.
3.2 Der Besteller ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden.
3.3 Die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den
schriftlichen vertraglichen Bestelldokumenten. Abbildungen, Beschreibungen und Maß- bzw.
Mengenangaben in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich und haben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Änderungen in Ausführungen und Material bleiben vorbehalten, soweit dies
dem Besteller zumutbar ist.


4. Preise, Versandkosten und Gebühren


4.1 Alle angegebene Preise sind freibleibende Preise in Euro. Die gesetzliche MwSt. muss den
angegebenen Preisen immer hinzugerechnet werden, sollte diese nicht angegeben sein. Wir
behalten uns Preisanpassungen jederzeit vor.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Wir erheben keine Porto, Verpackungs- und Versandkosten für Warenlieferungen mit einem
Bestellwert ab € 250,00 (zzgl. MwSt).
4.4 Für Warenlieferungen mit einem Bestellwert unter € 250,00 (zzgl. MwSt.) berechnen wir
• Innerhalb Deutschlands: € 6,90
• nach Österreich € 12,90
• in die Schweiz € 12,90
4.5 Der Versand der Rechnung erfolgt per Mail. Sollte ein Versand der Rechnung per Post
erfolgen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu € 9,90 (netto) erhoben. Die
Berechnung erfolgt sofort auf der Rechnung.
4.6 Für die Erstellung unserer Rechnungen übernehmen wir die durch die bestellende
Person im Bestellportal eingetragene Rechnungsanschrift. Nachträglich notwendige
Anpassungen der Kundendaten aufgrund von falscher Dateneingabe bei der Bestellung
berechnen wir mit € 9,90.


5. Umtausch und Warenrückgabe


5.1 Arzneimittel sind von der Rückgabe ausgenommen.
5.2 Für sonstige Verbrauchsmaterialien wird ein vertragliches Rückgaberecht eingeräumt. Der
Besteller kann unter Angabe des Rückgabegrundes die Ware innerhalb von 14 Tagen an uns
zurücksenden. Hierzu muss die Ware ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein. Die
Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Unfreie Sendungen werden von uns
nicht angenommen. Eine Abholung der Ware kostet € 8,50 zzgl. MwSt.
Bei Rückgaben berechnen wir auf Verbrauchsmaterialien 5% Bearbeitungsgebühr, mindestens
jedoch € 2,00 je Produkt.
5.3 Im Übrigen besteht kein vertragliches Recht zur Rückgabe bestellter Ware.


6. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten


6.1 Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden unmittelbar mit Rechnungseingang beim
Besteller zur Zahlung ohne Abzug fällig und müssen binnen 10 Tagen beglichen werden.
6.2 Für jede Mahnung werden Gebühren in Höhe von € 12,90 berechnet. Nach der 3. Mahnung
leiten wir den Vorgang an ein Inkassounternehmen weiter.
6.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen.
6.4 Bei Zahlung mit PayPal, Sofortüberweisung, Paydirekt oder Kreditkarten wird eine
Bearbeitungsgebühr von 3% erhoben.


7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot


7.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche
aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Bestellers sind unstreitig, entscheidungsreif
oder rechtskräftig festgestellt.
7.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung
– auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben
Vertragsverhältnis.
7.3. Der Besteller ist nicht zur Abtretung seiner Ansprüche gegen uns an Dritte befugt.


8. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht, Gefahrübergang, Teilleistungen, Lieferfristen


8.1 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird unser Geschäftssitz
vereinbart.
8.2 Bei Warenversendung, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller über
sobald wir die Ware an die von uns zur Versendung bestimmte Person übergeben haben. Die
Lieferung erfolgt unversichert.
8.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Besteller erkennbar kein Interesse an ihnen hat
oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden
Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
8.4 Mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich; ihre Einhaltung wird nicht gewährleistet. Hängt die
Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese
Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Vertragsrücktritt
berechtigt. Dem Besteller steht ein Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur
vollständigen Erfüllung aller aus dem jeweiligen Geschäft resultierenden Forderungen
einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
bereits gegen den Besteller zustehende Forderungen vor.
9.2 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als
Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten. Uns steht auch weiterhin das Eigentum an der
verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu hergestellten Sache zu. Sofern
durch die Verarbeitung unter Einbeziehung von Eigentum anderer Lieferanten eine neue Sache
geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des
Werts unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass kein solcher
automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Besteller bereits jetzt sein
künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen
Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten. Uns steht auch
weiterhin das Eigentum an der verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu
hergestellten Sache zu. Sofern durch die Verarbeitung unter Einbeziehung von Eigentum anderer
Lieferanten eine neue Sache geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu geschaffenen
Sache im Verhältnis des Werts unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den
Fall, dass kein solcher automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der
Besteller bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis –
Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns.
9.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen
verbundenen oder untrennbar vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder
der Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum
oder Miteigentum für uns.
9.4 Der Besteller ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum an
der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für
sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der
Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter
Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die uns
abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen
diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt eine
dieser Voraussetzungen vor, so können wir auch verlangen, dass der Besteller uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Dritten die Abtretung mitteilt.
9.5 Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels sowie bei Wechsel und
Scheckprotesten oder bei Insolvenz sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen,
wobei insoweit entstehende Kosten zu Lasten des Bestellers gehen. Das Herausgabeverlangen
ist nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Auf unser
Verlangen ist der Besteller ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur außergerichtlichen und
gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und schriftliche
Unterlagen sowie Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
9.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um mehr als 10 %,
so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, diese Sicherheiten insoweit nach unserer
Wahl freizugeben.
9.7 Sofern Dritte auf das Vorbehaltseigentum zugreifen (z. B. bei Pfändungen) oder die Insolvenz
des Bestellers droht, hat der Besteller uns hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die
Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen.


10. Untersuchungs- und Rügepflicht


Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller hat
die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungsgemäßem
Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich
Anzeige zu machen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass
es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich
später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht
werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur
Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Haben wir einen Mangel
arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.


11. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung


Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die
Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, sofern der Besteller
mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest zwei
Raten in Zahlungsverzug ist oder der Besteller schuldhaft gegen die ihm obliegenden
Verpflichtungen gemäß Ziffer 9 verstoßen hat.


12. Mängelhaftung, Rechte des Bestellers, Verjährung


12.1 In allen Fällen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
12.2 Für gelieferte Ware übernehmen wir die Gewähr, dass sie frei von Sach- und
Rechtsmängeln sind.
12.3 Sofern der Besteller Mängelrechte gegen den Hersteller der von uns gelieferten Ware
geltend macht, werden wir dem Besteller nach eigenem Ermessen hierbei unterstützen und ggf.
gegen den Hersteller bestehende Rechte abtreten.
12.4 Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren sind wir nach unserer
Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache verpflichtet. Wir sind zur Durchführung von zwei Nacherfüllungsversuchen
berechtigt. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Besteller nach seiner
Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen.
12.5 Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierende Mängelrechte des Bestellers
verjähren nach 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen
Regeln.


13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung


13.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn mit deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet oder der Besteller auf die Einhaltung der Pflicht vertraut hat und
vertrauen durfte.
13.3 Im Übrigen haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten nicht.
13.4 Die in Ziffer 13.1 bis 13.4 enthaltenen Regelungen gelten auch für das Verschulden und die
Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
13.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle der schuldhaften
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Abweichungen von gewährten
Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt ebenfalls unberührt.


14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gültigkeitsklausel


14.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die
Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Als Gerichtsstand wird das für den Erfüllungsort zuständige Gericht vereinbart, wenn der
Besteller zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, den Besteller an
seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller unter Einbeziehung dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält
der Vertrag Lücken, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Folgt
die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus anderen Gründen als solchen des Rechts der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verpflichten sich die Vertragspartner, eine Regelung zu
treffen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.


15. Datenschutz – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Kundendaten – Verweis auf separate Datenschutzerklärung, Verwendung zu Werbezwecken


15.1 Wir nutzen die von Ihnen übermittelten persönlichen Informationen für die Abwicklung von
Bestellungen und das Erbringen von Dienstleistungen. Zusätzliche Informationen über Art,
Umfang, Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten persönlichen
Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenverarbeitung erfolgt nach
Maßgabe des geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Telemediengesetzes (TMG).
15.2 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen
der Bestellabwicklung ggf. an uns verbundene Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner,
die als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für uns tätig
werden, weitergegeben.
15.3 Bei Lieferung auf Rechnung werden wir zum Zwecke der Bonitätsprüfung unter Umständen
Kundendaten mit den folgenden Dienstleistungen austauschen: Schufa Holding AG,
Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Creditreform Hannover-Celle-Wahlburg, Bissel & Kruschel
KG, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover.
15.4 Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich
behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben streng berücksichtigt.
15.5 Über die oben beschriebenen Zwecke hinaus, verwenden wir die uns überlassenen Daten
für eigene Werbezwecke. Sie können jederzeit der weiteren Verwendung Ihrer Daten für diesen
Zweck durch einfache Mitteilung an hallo@limami.dental widersprechen.